Einen PKW-Führerschein benötigt man um sein Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen. Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die belegt, dass der Inhaber über die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis verfügt.
Unterschiedliche Klassen für den PKW-Führerschein
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Klassen für den Führerschein – auch Fahrerlaubnisklassen genannt. Diese Klassen unterscheiden sich in dem zu führenden Fahrzeug und dem jeweils zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder Gespanns. Die in unserer Fahrschule angebotenen PKW-Klassen sind:
- Führerscheinklasse B für den normalen PKW-Führerschein
- Führerscheinklasse BF17 für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Führerscheinklasse B197 („Automatik-Führerschein“)
- Führerschein BE (Anhänger) für Wohnwagen oder Anhänger bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
- Führerschein B96 (Anhänger) für Anhänger bis 750 Kilogrammzulässiger Gesamtmasse
Deine Fahrschule in Gelnhausen, Linsengericht & Freigericht
Als Unternehmen sind wir in der Region fest verankert und freuen uns über jeden neuen Fahrschüler. Unser Anliegen ist es, einen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit zu leisten: Indem wir zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr in den Mittelpunkt der Führerschein-Ausbildung stellen. Und zum anderen indem wir als Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer immer großen Wert auf die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrschüler legen.
Zunächst solltest Du Dich anmelden. Dort erhälst Du alle weiteren wichtigen Informationen. In der Regel wirst Du für einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B einen Sehtest absolvieren und einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen müssen.
Ja. Vor allem indem du deinen Ausbildungsverlauf vorab mit uns gemeinsam planst und so unnötige zusätzliche Fahrstunden vermeidest.