Führerschein BF17

Für junge Leute, die es besonders eilig haben. BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“. Die Ausbildung kann bereits mit 16,5 Jahren begonnen werden.

Bei diesem Führerschein ist die Fahrausbildung exakt die gleiche wie die für den herkömmlichen PKW-Führerschein (Führerscheinklasse B). Allerdings gelten folgende zusätzliche Besonderheiten:

  • sofern die theoreitsche und die praxtische Prüfung bestanden worden ist, erhält man eine „Prüfbescheinigung“
  • mit Erreichen des 17. Lebensjahres gilt diese Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis
  • bis zum 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur, wenn man sich in Begleitung einer Person befindet, die als Begleitperson zuvor eingetragen wurde
  • mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird dann der reguläre Karten-Führerschein ausgehändigt
  • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre lang einen Führerschein ohne Unterbrechung besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg haben

Anmeldung

Du bist mindestens 16,5 Jahre alt und möchtest deinen PKW-Führerschein schon mit 17 Jahren im Rahmen des Begleiteten Fahren erlangen? Dann bist du bei der Fahrschule Bu genau richtig. Jetzt anmelden für BF17