Führerscheinklasse B

Ab 17,5 Jahren in der Fahrschule anmelden und den Führerschein erlangen. Um normale PKW fahren zu dürfen.

Bei der Führerscheinklasse B handelt es sich um den normalen PKW-Führerschein, den du ohne Vorkenntnisse erlangen kannst. Mit einem solchen Führerschein darfst du die meisten PKW bewegen. In den allermeisten Fällen ist -wenn vom Führerschein oder einer Fahrerlaubnis die Rede ist- die Führerscheinklasse B gemeint. Zur Anmeldung für Führerscheinklasse B

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein B gelenkt werden?

Die besagte Klasse erlaubt es dem Inhaber, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmenge von bis zu 3.500 kg zu führen. Das gelenkte Fahrzeug darf nicht dazu ausgelegt sein, mehr als acht Personen zu transportieren.

Führerscheinklasse B und Anhänger: Was erlaubt ist

Und was viele Führerschein-Inhaber nicht wissen: Mit der Führerscheinklasse B ist es dir zusätzlich gestattet, Fahrzeuge mit einem Anhänger zu bewegen.

Allerdings darf die Gesamtmenge des Anhängers nicht mehr als 750 kg betragen. Ausnahmsweise(!) darfst du auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bewegen, wenn die kombinierte Gesamtmasse sowohl des Fahrzeugs als auch des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Wie ist der typische Ablauf der Fahrausbildung?

Das Mindestalter für die Ausbildung ist 17,5 Jahre. Neben den verpflichtenden 12 Theorie-Unterrichtseinheiten à 90 Minuten musst du zusätzlich 12 Sonderfahrten absolvieren. Diese Fahrten teilen sich in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten auf. Schließlich musst du in regulären Übungsfahrten dein Können unter Beweis stellen, um an deiner praktischen Fahrprüfung teilnehmen zu dürfen. Zudem musst du eine Theorieprüfung erfolgreich absolvieren. Dein Führerschein erlangt frühestens am Tag deines 18. Geburtstags Gültigkeit. Solltest du also deine Theorie-Prüfung und praktische Fahrprüfung bereits vor deinem 18. Geburtstag erfolgreich abschließen, musst du dich noch bis zur Volljährigkeit gedulden.

Mit 17 Jahren bereits Auto fahren dürfen oder die Fahrprüfung mit einer Automatik-Schaltung ablegen

Solltest du es besonders eilig haben, gibt es da noch die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Und für den Fall, dass du Angst vor der manuellen Gangschaltung haben solltest, kannst du dich auch gerne mit dem neuen „Automatik-Führerschein“ (B197) auseinandersetzen, der dem normalen PKW-Führerschein vollkommen ebenbürtig ist.