Bei diesem Führerschein ist die Fahrausbildung exakt die gleiche wie die für den herkömmlichen PKW-Führerschein (Führerscheinklasse B). Allerdings gelten folgende zusätzliche Besonderheiten:
- sofern die theoreitsche und die praxtische Prüfung bestanden worden ist, erhält man eine „Prüfbescheinigung“
- mit Erreichen des 17. Lebensjahres gilt diese Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis
- bis zum 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur, wenn man sich in Begleitung einer Person befindet, die als Begleitperson zuvor eingetragen wurde
- mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird dann der reguläre Karten-Führerschein ausgehändigt
- Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre lang einen Führerschein ohne Unterbrechung besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg haben
Anmeldung
Du bist mindestens 16,5 Jahre alt und möchtest deinen PKW-Führerschein schon mit 17 Jahren im Rahmen des Begleiteten Fahren erlangen? Dann bist du bei der Fahrschule Bu genau richtig. Jetzt anmelden für BF17